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   OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15   

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OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15 (https://dejure.org/2015,3087)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.02.2015 - 1 WF 35/15 (https://dejure.org/2015,3087)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 1 WF 35/15 (https://dejure.org/2015,3087)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 1610 Abs. 2 BGB
    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes bei hinausgeschobenen Ausbildungsbeginn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt sieben Jahre nach Erlangung des Schulabschlusses

  • Justiz Thüringen

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen mehrerer Schwangerschaften und nachfolgender Kinderbetreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2
    Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt sieben Jahre nach Erlangung des Schulabschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 1610 Abs. 2 BGB
    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes bei hinausgeschobenen Ausbildungsbeginn

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindesunterhalt trotz jahrelanger Ausbildungsunterbrechung

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt nach langer Ausbildungsunterbrechung und Geburt mehrerer Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 400
  • FamRZ 2015, 1812
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
    Sie habe nach der Geburt der Kinder im Wesentlichen einen Zeitraum von insgesamt 3 Jahren je Kind zur Betreuung genutzt, der ihr nach der Entscheidung des BGH (Urteil vom 29.06.2011, Az. XII ZR 127/09) für die Betreuung eines Kindes zugestanden hätte.

    Ebenso fehlt es nach Auffassung des BGH (FamRZ 2011, 1560) an einer Obliegenheitsverletzung, wenn der Unterhaltsberechtigte infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung - wie hier - seine Ausbildung verzögert beginnt.

    Diese vom Gesetzgeber (s. BVerfG FamRZ 2007, 965, 972) getroffene Grundentscheidung gilt nicht nur im Verhältnis des Unterhaltsberechtigten zum unterhaltsverpflichteten Elternteil (§ 1615 l BGB bzw. § 1570 BGB), sondern strahlt auch auf das Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen dem Unterhaltsberechtigten und seinen unterhaltspflichtigen Eltern aus (BGH, FamRZ 2011, 1560).

  • OLG Stuttgart, 06.07.1995 - 16 UF 94/95

    Ausbildungsunterhalt des volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
    Allerdings gibt es keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt (OLG Stuttgart FamRZ 1996, 181).

    Subjektive Beeinträchtigungen des Unterhaltsberechtigten, die diesem nicht vorwerfbar sind, wie etwa eine psychische Erkrankung, können z. B. eine verzögerte Aufnahme des Studiums rechtfertigen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1996, 181, 182).

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 304/02

    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Zurücklassens des Kindes im

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
    Der vorliegend allein in Betracht kommende Tatbestand einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen setzt dabei eine tiefgreifende Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher und persönlicher Belange des Pflichtigen durch das Kind voraus, die einen besonders groben Mangel an verwandtschaftlicher Gesinnung und menschlicher Rücksichtnahme verrät (BGH, FamRZ 2004, 1559; 2014, 541).
  • OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05

    Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
    Als Beispiele für schwere Verfehlungen werden insbesonders tätliche Angriffe auf den Verpflichteten (Palandt/Brudermüller, BGB, 74. Auflage, § 1611 BGB, Rn. 5), ständig grobe Beleidigungen und Bedrohungen (OLG München, a.a.O.), falsche Anschuldigungen (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 509) und Schädigung des Verpflichteten in seiner beruflichen und wirtschaftlichen Stellung (vgl. OLG Celle, FamRZ 1993, 1235) genannt.
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
    Der BGH verweist aber ausdrücklich darauf, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nach § 1615 l BGB dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt hat, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren in vollem Umfang selbst betreuen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will (vgl. BGH, FamRZ 2010, 444 Rn. 25 mwN).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
    Diese vom Gesetzgeber (s. BVerfG FamRZ 2007, 965, 972) getroffene Grundentscheidung gilt nicht nur im Verhältnis des Unterhaltsberechtigten zum unterhaltsverpflichteten Elternteil (§ 1615 l BGB bzw. § 1570 BGB), sondern strahlt auch auf das Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen dem Unterhaltsberechtigten und seinen unterhaltspflichtigen Eltern aus (BGH, FamRZ 2011, 1560).
  • OLG München, 11.12.1991 - 12 UF 949/91
    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
    In erster Linie kommen dabei strafbare Handlungen in Betracht (OLG München, FamRZ 1992, 595-597).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 9 WF 101/02

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
    Anerkanntermaßen erstreckt sich entsprechend auch die Bewilligung von VKH für einen Stufenantrag auf sämtliche Stufen, da es das Ziel des Stufenantrages ist, auch diesen Zahlungsanspruch sogleich rechtshängig werden zu lassen (vgl. etwa OLG Celle, FamRZ 1997, 99 f.; OLG Brandenburg, MDR 2003, 171 f; OLG Jena, FamRZ 2007, 1755; KG, FamRZ 2008, 702; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1354; OLG Köln, OLG Report NRW 17/2011 Anm. 7; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114 ZPO, Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 13.10.2003 - 13 WF 689/03

    Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt wegen Schwangerschaft der

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
    Denn die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes begründen kein schuldhaftes bzw. vorwerfbares Verhalten der Unterhaltsberechtigten dem Unterhaltsverpflichteten gegenüber (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2004, 1892 zum Fall der Ausbildungsunterbrechung).
  • OLG Celle, 22.02.1996 - 18 WF 15/96
    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
    Anerkanntermaßen erstreckt sich entsprechend auch die Bewilligung von VKH für einen Stufenantrag auf sämtliche Stufen, da es das Ziel des Stufenantrages ist, auch diesen Zahlungsanspruch sogleich rechtshängig werden zu lassen (vgl. etwa OLG Celle, FamRZ 1997, 99 f.; OLG Brandenburg, MDR 2003, 171 f; OLG Jena, FamRZ 2007, 1755; KG, FamRZ 2008, 702; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1354; OLG Köln, OLG Report NRW 17/2011 Anm. 7; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114 ZPO, Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 05.09.2006 - 2 WF 157/06

    Prozesskostenhilfe für Stufenklage

  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 607/12

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch

  • OLG Brandenburg, 25.02.2008 - 9 WF 39/08

    Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Bewilligung für eine Stufenklage;

  • OLG München, 05.04.2004 - 16 WF 837/04

    Prozesskostenhilfe bei einer Stufenklage; Bewilligung im vorhinein für sämtliche

  • OLG Celle, 09.02.1993 - 18 UF 159/92
  • OLG Köln, 22.03.2011 - 4 WF 23/11

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage

  • KG, 25.10.2007 - 16 WF 246/07

    Prozesskostenhilfebewilligung für eine Unterhaltsstufenklage

  • OLG Düsseldorf, 02.09.1997 - 1 UF 12/97

    Treuwidrige Geltendmachung eines Auskunftsanspruch bei Kindesunterhalt

  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 100/93

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des geschiedenen Ehegatten

  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

  • OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08

    Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes, Ausbildungsanspruch bei Wechsel

  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80

    Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten

  • OLG Celle, 19.11.2015 - 17 WF 242/15

    Anspruch der unterhaltsberechtigten Tochter auf Ausbildungsunterhalt bei Aufnahme

    Schließlich hat das OLG Jena ( FamRZ 2015, 1812 [LS] = FuR 2015, 614 ) auch bei einer Aufnahme der Ausbildung sieben Jahre nach dem Realschulabschluss bejaht, wenn die unterhaltsberechtigte Tochter in dieser Zeit vier Kinder bekommen und diese nach der Geburt betreut hat.
  • OLG Brandenburg, 05.07.2021 - 13 WF 114/21

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag

    Anerkanntermaßen ist Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag für sämtliche Stufen zu bewilligen, da es das Ziel des Stufenantrages ist, auch diesen Zahlungsanspruch sogleich rechtshängig werden zu lassen (vgl. etwa Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2016 - 10 WF 150/16 -, Rn. 3, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2007, 55, 56; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2008, 1354; Brandenburgisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 171 f; OLG Celle, FamRZ 1997, 99 f.;OLG Jena, FamRZ 2007, 1755; KG, FamRZ 2008, 702; OLG Köln, OLG Report NRW 17/2011; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 WF 35/15 -, Rn. 49, juris; OLG Hamburg FamRZ 2014, 1737; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 387; OLG Hamm FamFR 2011, 519; OLG Hamm, Beschl. 6 WF 355/13 vom 07.03.2014).

    Im Übrigen besteht auch keine Veranlassung, einen bedürftigen Beteiligten hinsichtlich der Erfolgsaussichten seines mit einem Stufenantrag verfolgten Begehrens großzügiger zu behandeln als denjenigen, der einen einfachen Zahlungsantrag erhebt (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 WF 35/15 -, Rn. 50 - 52, juris).

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